Besserer Schutz von Stalking-Opfern I Gesetzgeber sichert die strafrechtliche Verfolgung von Stalkin
Keding begrüßt besseren Schutz von Stalking-Opfern Berlin (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding sieht Stalking-Opfer künftig deutlich besser geschützt. Sie sagte am Freitag im Bundesrat, das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Nachstellungen überwinde eine große Hürde für besseren Opferschutz: „Jetzt ist Schluss damit, dass Stalking-Opfer in einer Bringe-Pflicht sind.“ Wer sich durch Nachstellung bedroht fühle, müsse nun keine Verhaltensänderung mehr nachweisen, um strafrechtlich geschützt zu werden. Der Bundesrat stimmte dem Gesetzentwurf zu.
Beobachten und Stalken I Foto: Polizei
Die Gesetzeslage verlangte bisher belegbare Fakten. Diese wurden beispielsweise darin gesehen, dass das Opfer die Wohnung nur noch unter Schutzvorkehrungen und schließlich nur noch selten verließ oder sich gar zu einem Wohnungs- oder Arbeitsplatzwechsel gezwungen sah. Das ist künftig nicht mehr erforderlich. Das Opfer muss nicht mehr sein gewöhnliches Verhalten ändern und sich damit faktisch dem Druck des Täters unterwerfen, was häufig zu einer weiteren Traumatisierung beitragen kann. Nun reicht es aus, dass die Tathandlung geeignet ist, eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers herbeizuführen. Keding: „Nun wird die Strafbarkeit allein durch die Tat bestimmt.“ Die Ministerin begrüßte auch die Streichung der Strafverfolgung bei Stalking aus dem Katalog der Privatklagedelikte. Damit sichert der Gesetzgeber die strafrechtliche Verfolgung von Stalking umfassend, nämlich auch in den Fällen, in denen die Opfer im Rahmen der Privatklage selbst initiativ werden und ein Verfahren gegen den Beschuldigten anstrengen mussten. Keding sagte dazu: „Bei einer Privatklage des Opfers ist ein Kontakt zum Täter nicht zu vermeiden. Und das ist in den meisten Fällen eine Zumutung, denn die Opfer wollen ja gerade jeden Kontakt zum Täter vermeiden. Nicht umsonst raten Stalking-Sachverständige den Opfern, jeden Kontaktversuch des Täters konsequent abzublocken.“