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Lindau: 63jähriger flüchtet gleich zwei Mal vom Unfallort - Kein Führerschein - Keine Zulassung - Ke

In Lindau kam es am Freitag, 02.06.2017 gleich zu zwei Unfälle mit Fahrerflucht.

Lindau.I Ein 63järiger Autofahrer war am 02.Juni in gleich zwei Unfälle verwickelt. Beide Unfälle passierten in Lindau und in beiden Fällen flüchtete der Mann vom Unfallort. Aus gutem Grund, wie sich im Nachhinein herausstellt. Eine Woche später wird der Ford des Mannes in Deetz durch eine Polizeistreife gestoppt. Die Beamten finden bei der Überprüfung des Fahrers und des Fahrzeugs Erstaunliches heraus.

Was war Geschehen?

Zunächst kam es am Fraitag, 02.Juni in der Lindauer Deetzer Straße zu einem Unfall mit Sachschaden, bei dem eine 51jährige Opel-Fahrerin beim Ausparken einen stehenden PKW Ford beschädigte. Im Anschluss machte sie den Nutzer des beschädigten Fahrzeugs ausfindig, um den Unfall durch die gerufene Polizei aufnehmen zu lassen. Dieser lehnte dies jedoch ab und verließ die Unfallstelle, ohne auf das Eintreffen der Polizei zu warten.

Gegen 21:55 Uhr desselben Tages bemerkten Zeugen in der Lindauer Bahnhofstraße einen Verkehrsunfall, bei dem ein PKW Ford beim Rückwärtsfahren einen parkenden Sattelzug Mercedes-Benz beschädigte und im Anschluss pflichtwidrig den Unfallort verließ. Der entstandene Sachschaden belief sich hier auf rund 1.500,-€.

Befragungen und Recherchen in polizeilichen Informationssystemen ergaben, dass es sich in beiden Sachverhalten um ein und denselben PKW Ford handelt, zu dessen Kennzeichen jedoch kein ordnungsgemäß zugelassenes Fahrzeug ermittelt werden konnte.

Eine Woche später, am Donnerstag, 08.06.2017 bemerkten Polizeibeamte des Revierkommissariats Zerbst in der Ortslage Deetz, Kurzes Ende einen fahrenden PKW Ford und kontrollierten diesen, da das Fahrzeug der Beschreibung des in den oben genannten Unfällen mit Fahrerflucht beteiligten Ford entsprach und als Tatmittel innerhalb der zwei benannten Unfallfluchten identifiziert werden konnte.

Während der Kontrolle stellten die Polizeibeamten fest, dass der 63-Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug nutzt, ohne eine ordnungsgemäße Zulassung oder gültige Pflichtversicherung nachweisen zu können.

Dem Fahrer, welcher sich nunmehr wegen verschiedener Straftaten innerhalb eines Strafverfahrens verantworten muss, wurde die Weiterfahrt untersagt.

 


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